Grundsätze zur Leistungsbewertung
Ziel der Leistungsermittlung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben der Rahmenlehrpläne und anderer curricularer Materialien. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern. (VV-Leistungsbewertung).
- Leistungsermittlung und Leistungsbewertung setzen gezielte und beständige Leistungsbeobachtung voraus. Die Leistungsbewertung muss nachvollziehbar und verständlich sein.
- Jede Lehrkraft bemüht sich bei der Leistungserziehung Anstrengungsbereitschaft und die Stärkung des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und wertet die Ergebnisse mit ihnen aus. Noten dienen nicht der Disziplinierung.
- In Leistungsermittlungen wird nur überprüft, was auch Gegenstand des vorangegangenen tatsächlichen Unterrichtes war.
- Leistungsermittlung und Leistungsbewertung erfolgt über das gesamte Schuljahr verteilt.
- Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) werden von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter Aufsicht der Lehrkraft gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.
- Sie beziehen sich auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegangenen Unterrichts und enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte befördern und mehrere Anforderungsbereiche umfassen. Die inhaltlichen Schwerpunkte und die Kriterien der Leistungsbewertung sind den Schülerinnen und Schülern vor der Arbeit vertraut.
- Schriftliche Arbeiten werden fünf Unterrichtstage vor der Anfertigung schriftlich im Hausaufgabenheft angekündigt. An einem Tag darf nur eine schriftliche Arbeit geschrieben werden und nicht mehr als zwei in einer Woche. Die Termine werden mit dem Bleistift im Klassenbuch vermerkt und durch die Klassenlehrkraft koordiniert.
- Sind mehr als ein Drittel der schriftlichen Arbeiten mit der Note “mangelhaft“ oder “ungenügend“ bewertet worden, ist zu prüfen, ob die Vorbereitung der schriftlichen Arbeit ausreichend und die Anforderungen angemessen waren. Die Entscheidung, ob die schriftliche Arbeit gewertet oder wiederholt wird, trifft die Schulleitung nach Rücksprache mit der Lehrkraft, den Elternsprecherinnen und Elternsprechern und den Klassensprecherinnen und Klassensprechern.
- Jede Fachlehrkraft informiert sich in der Klassenkonferenz, ob es einen Beschluss der Elternversammlung gibt, nachdem Klassenarbeiten mit einem Notenspiegel versehen werden.
- Die schriftlichen Arbeiten werden einschließlich der Aufgabenstellungen nach der Auswertung im Unterricht den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme der Eltern mitgegeben. Jede Lehrkraft kontrolliert die Kenntnisnahme.
- In schriftlichen Lernerfolgskontrollen wird der Lernerfolg der unmittelbar vorher liegenden Unterrichtsstunden einschließlich der damit verbundenen häuslichen Arbeitsaufträge überprüft. Schriftliche Lernerfolgskontrollen sind durch einer geringere Dauer und einen geringeren Umfang gekennzeichnet. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen sie einen zeitlichen Arbeitsumfang von 10 - 15 Minuten nicht überschreiten und sich am individuellen Lernplan der Schülerin oder des Schülers orientieren. In der Ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle am Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem zeitlichen Arbeitsumfang von 20 Minuten durchgeführt.
- Mündliche Leistungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen einbezogen. Hierzu gehören mündliche Beiträge im Unterricht und je nach Fach eingebrachte praktisch-experimentelle oder gestalterische Leistungen sowie praktische Beiträge im Zusammenhang mit der Präsentation von Leistungen und Beiträge die den eigenen und den gemeinsamen Lernprozess voranbringen, wie das Ausprobieren von Lösungen und Fehleranalysen. Des Weiteren ist angemessen zu würdigen, inwieweit mündliche Beiträge nur an die Lehrkraft adressiert werden oder auch das Gespräch mit der Lerngruppe suchen und beleben.
- Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern werden zu Beginn jeden Schuljahres über die schulinternen Beschlüsse zur Leistungsbewertung informiert. Auf Wunsch der Eltern kann jederzeit ein Termin für ein Gespräch zum Leistungsstand und zur Lernentwicklung des Kindes vereinbart werden.
- An jedem ersten Montag im Monat findet ein Elternberatungstag statt, an denen die Eltern die Möglichkeit haben mit allen Fachlehrkräften zu sprechen.
- Ist auf Grund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr die Versetzung zum Schuljahresende gefährdet, wird ein entsprechender Vermerk in das Zeugnis zum Schulhalbjahr aufgenommen. Zeichnet sich erst im zweiten Schulhalbjahr ab, dass die Versetzung gefährdet ist, werden die Eltern schriftlich benachrichtigt und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Die Benachrichtigung erfolgt umgehend, jedoch spätestens zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe.
- Bei der Leistungsbewertung werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen angemessen berücksichtigt. Insbesondere zur Bildung von Zeugnisnoten, sollen in allen Bereichen der von der Schülerin oder dem Schüler erwarteten Leistungen einzelne Noten nachgewiesen werden. Dabei ist nicht die Zahl der Noten entscheidend, sondern die möglichst ausgewogene Erfassung der erbrachten Leistungen in den vorgesehen Bewertungsbereichen und in den für eine Bewertung vorgesehenen Unterrichtsinhalten.
- Hausaufgaben können in die Bewertung mit einbezogen werden, wenn die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden, die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden, die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können und die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.
- Bei der Leistungsverweigerung entscheidet die Lehrkraft auf der Grundlage von Punkt 7 der VV Leistungsbewertung.
- Den Bewertungsschlüssel für die einzelnen Fächer legen die Fachkonferenzen fest.
Beschlüsse der Fachkonferenz Mathematik
Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten im Fach Mathematik
Jahrgangsstufe | Anzahl | Dauer |
2 | 2 | 30 |
3 | 2 | 30 |
4 | 3 | 45 |
5 | 3 | 45 |
6 | 3 | 45 |
Bewertungsmaßstab Jahrgangsstufe 3
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-40% | 39-16% | 15-0% |
Bewertungsmaßstab Jahrgangsstufen 4, 5, 6
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-45% | 44-16% | 15-0% |
In der Jahrgangsstufe 3 wird im Mai eine Vergleichsarbeit geschrieben, die nicht bewertet wird. Sie wird in der Fachkonferenz ausgewertet. Anschließend werden Konsequenzen für die weitere Arbeit im Unterricht gezogen.
In der Jahrgangsstufe 4 wird eine Orientierungsarbeit geschrieben, die an Stelle einer Klassenarbeit gewertet wird.
Beschlüsse der Fachkonferenz Deutsch
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen schriftliche Arbeiten gemäß Nummer 8 und schriftliche Lernerfolgskontrollen gemäß Nummer 9 insgesamt mit einem Anteil von höchstens 40 Prozent in die abschließende Leistungsbewertung ein. Die Entscheidung trifft die Fachkonferenz. In den Jahrgangsstufen 2 bis 4 im Fach Deutsch gilt dies nicht für die einzelnen Aufgabenbereiche, sondern für die Festlegung der Gesamtnote.
Beschluss: Gewichtung in allen Jahrgangsstufen 40% schriftlich, 60% mündlich
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden alle Schreibarbeiten korrigiert. Fehlerhafte Schreibweisen werden auf dem Schülermaterial orthografisch richtig geschrieben, also verbessert.
Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten im Fach Deutsch
Jahrgangsstufe | Anzahl | Dauer |
2 | 2 | 30 |
3 | 2 | 30 |
4 | 3 | 45 |
5 | 3 | 45 |
6 | 3 | 45 |
Richtig schreiben
In den Jahrgangsstufen 3-6 wird grundsätzlich auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Falsche Schreibweisen werden kenntlich gemacht. Zu den festgestellten Fehlern wird grundsätzlich eine Berichtigung angefertigt. Die Lehrkraft prüft die Berichtigung.
In den Jahrgangsstufen 2 bis 6 werden alle schriftlichen Arbeiten so gestaltet, dass der Kompetenzbereich "Schreiben - Richtig schreiben" jeweils zur Hälfte den Schwerpunkt bildet und die andere Hälfte die Überprüfung weiterer Kompetenzbereiche und Standards.
Zentrale Orientierungsarbeiten in den Jahrgangsstufen 2 und 4 ersetzen jeweils eine der in den Jahrgangsstufen vorgesehenen schriftlichen Arbeiten.
Bewertungsmaßstab Jahrgangsstufe 3
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-40% | 39-16% | 15-0% |
Bewertungsmaßstab Jahrgangsstufen 4, 5 und 6
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-45% | 44-16% | 15-0% |
Leistungsbewertung für Diktate
Klasse | Anzahl der Wörter | Note 1 | Note 2 | Note 3 | Note 4 | Note 5 | Note 6 |
2 |
30 | 0-1 F. | 1,5-3 F. | 3,5-6 F. | 6,5-9 F. | 9,5-12 F. | ab 12,5 F. |
3 | 50 | 0-1 F. | 1,5-3 F. | 3,5-6 F. | 6,5-9 F. | 9,5-12 F. | ab 12,5 F. |
4 | 70 | 0-1 F. | 1,5-3 F. | 3,5-6 F. | 6,5-9 F. | 9,5-12 F. | ab 12,5 F. |
5 | 90 | 0-1 F. | 1,5-3 F. | 3,5-6 F. | 6,5-9 F. | 9,5-12 F. | ab 12,5 F. |
6 | 110 | 0-1 F. | 1,5-3 F. | 3,5-6 F. | 6,5-9 F. | 9,5-12 F. | ab 12,5 F. |
In der Jahrgangsstufe 2 werden Diktate nicht mit Noten bewertet.
Bewertung der Rechtschreibleistungen beim Verfassen von Texten
In den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden die Fehler von der Lehrkraft gekennzeichnet und von den Schülerinnen und Schülern berichtigt, fließen jedoch noch nicht in die Bewertung ein.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Rechtschreibung nach der unten stehenden Tabelle bewertet. Die Fehler beziehen sich auf 100 geschriebene Wörter.
Klasse | Note 1 | Note 2 | Note 3 | Note 4 | Note 5 | Note 6 |
5 | 0-2 F. | 2,5-5 F. | 5,5-8 F. | 8,5-12 F | 12,5-16 F. | ab 16,5 F. |
6 | 0-2 F. | 2,5-5 F. | 5,5-8 F. | 8,5-12 F | 12,5-16 F. | ab 16,5 F. |
Bewertung von Abschreibübungen
Abschreibübungen werden ab der Jahrgangsstufe 2 einheitlich bewertet, in Klasse 2 jedoch ohne Note.
Die Anzahl der Wörter eines Abschreibtextes sind nach den Klassenstufen gestaffelt und entsprechen der Anzahl der Wörter in einem Diktat (siehe oben).
Klasse | Note 1 | Note 2 | Note 3 | Note 4 | Note 5 | Note 6 |
2-6 | 0-0,5 F. | 1-1,5 F. | 2-3,5 F. | 4-5,5 F. | 6-7,5 F. | ab 8 F. |
Beschlüsse der Fachkonferenz Englisch
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 innerhalb der Begegnungssprache Englisch führen die Schülerinnen und Schüler eine Sprachenmappe. Sie sammeln ihre Produkte in Form von Bildern, Reimen, kleinen Texten, Wort-Bildzuordnungen, Liedern, Sprachspielen usw. Erste Selbst- und Fremdeinschätzungen fließen ein. Lernerfolge und Lernfortschritte werden sichtbar und können stolz präsentiert werden.
Ab der Jahrgangsstufe 3 führt jede Schülerin und jeder Schüler ein Sprachportfolio und dokumentiert somit seine Lernentwicklung.
Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten im Fach Englisch
Jahrgangsstufe | Anzahl | Dauer |
4 | 3 | 30 |
5 | 4 | 45 |
6 | 4 | 45 |
In der Ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle am Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem zeitlichen Arbeitsumfang von 20 Minuten durchgeführt.
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 3 werden die Schülerinnen und Schüler behutsam an die Bewertung herangeführt. Nur mündliche erbrachte Leistungen werden bewertet.
Bewertungsmaßstab Jahrgangsstufen 3, 4, 5 und 6
Schriftliche Leistungen fließen mit 40% in die Leistungsbewertung ein.
Klasse 3:
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-40% | 39-16% | 15-0% |
Klasse 4-6
Noten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Prozente | 100-96% | 95-80% | 79-60% | 59-45% | 44-16% | 15-0% |